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Pressemitteilung vom 12.03.2024

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Keine EU-Mindestenergiestandards für einzelne Gebäude

Haus & Grund fordert Flexibilität bei nationaler Umsetzung 

Entgegen den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission wird es keine Mindestenergiestandards für Wohngebäude geben. „Bei der anstehenden Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht fordern wir die Bundesregierung auf, den Eigentümern ein Höchstmaß an Flexibilität auf dem Weg zur Klimaneutralität zu geben.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen finalen Abstimmung des EU-Parlaments über die Gebäudeeffizienzrichtlinie. 

Mit der neuen Richtlinie verpflichten sich die Mitgliedstaaten, bis 2030 16 Prozent Primärenergie einzusparen im Vergleich zu 2020. Die Hälfte der Einsparungen soll durch die Modernisierung des Gebäudebestands mit den schlechtesten energetischen Eigenschaften erfolgen. Nach Angaben von Haus & Grund hängt es maßgeblich vom deutschen Umsetzungsgesetz ab, wie sich die neuen EU-Vorgaben auf die Wertentwicklung von Gebäuden auswirken wird. „Wir haben schon beim sogenannten Heizungsgesetz gesehen, dass Gebäude, die über fossil betriebene Heizungen verfügen, deutlich an Wert verlieren. Die Bundesregierung sollte also ihre Fehler nicht wiederholen und dieses Mal mit Bedacht vorgehen, um massive Wertverluste zu vermieden. Immerhin bilden Immobilien das Gros der Vermögen privater Haushalte“, erläuterte Warnecke. 

Klar sei, dass in den kommenden Jahren viel Geld investiert werden müsse. Laut der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen entsprechen 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland etwa 2,4 Millionen Wohngebäuden. Wenn man diese Bauten auch nur teilmodernisiere, um eine höhere Effizienzklasse zu erreichen, fielen hier Investitionskosten von jährlich mindestens 17,2 Milliarden Euro bis 2030 an. Bis 2030 entspricht dies also einem Gesamtaufwand von knapp 140 Milliarden Euro. Bei 2,4 Millionen Gebäuden seien dies etwa 58.000 Euro pro Gebäude.

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